Fribourg Solidaire

PARTNERSCHAFT MIT DEM KANTON FREIBURG

Solidarisches-Freiburg hat einen Leistungsvertrag für fünf Jahre unterzeichnet, der sich auf Artikel 70 der Verfassung und das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe stützt

Der Staat fördert die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammen­arbeit und den gerechten Handel sowie den Austausch zwischen den Völkern

Artikle 70 von der Verfassung des Kantons Freiburg

Das Gesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe - das am 5. Oktober 2011 vom Freiburger Grossen Rat verabschiedet wurde - legt den Grundsatz und den Rahmen für die kantonale Zusammenarbeit im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit fest. Dieses Gesetz ermöglicht es dem Kanton, sich aktiv an der Lösung globaler - sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer - Probleme zu beteiligen, die eine verstärkte internationale Zusammenarbeit erfordern.

Der Staatsrat hat seine Ziele für die Legislaturperiode 2022-2026 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erneuert. Der Kanton verpflichtet sich, das diesem Bereich gewidmete Gesamtbudget schrittweise zu erhöhen, um im Laufe der Zeit einen Beitrag in der Grössenordnung von einem Franken pro Einwohner zu erreichen.

Zwei Vertreterinnen von Solidarisches-Freiburg sind Mitglieder der kantonalen Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe.